Berichterstattung nach § 315 Abs. 4 HGB 72
Zu den Vorschriften des § 315 Abs. 4 Ziffer 1 bis 9 HGB geben wir folgende Erläuterungen ab:
- Das Grundkapital des Konzernmutterunternehmens LANXESS AG beträgt zum 31. Dezember 2006 unverändert zum Vorjahr 84.620.670 € und ist eingeteilt in 84.620.670 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Die Rechte und Pflichten aus den Aktien bestimmen sich nach dem Aktiengesetz.
- Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind uns nicht bekannt. Allerdings unterliegen die Teilnehmer an Mitarbeiteraktienprogrammen einer Sperrfrist zur Veräußerung ihrer Aktien.
- Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der LANXESS AG, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, wurden der LANXESS AG nicht gemeldet.
- Es gibt keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen.
- Über Mitarbeiteraktienprogramme sind Arbeitnehmer direkt am Kapital der LANXESS AG beteiligt. Es bestehen keine Beschränkungen, die Kontrollrechte aus diesen Aktien unmittelbar auszuüben.
- Für die Bestellung und Abberufung des Vorstands gilt § 84 AktG in Verbindung mit § 31 MitbestG. Für Satzungsänderungen gelten §§ 179 ff. AktG. Die Satzung der LANXESS AG enthält keine von diesen Vorschriften abweichenden Bestimmungen.
- Die Hauptversammlung der LANXESS AG hat am 31. Mai 2006 den Vorstand ermächtigt, bis zum 30. November 2007 insgesamt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu erwerben. Die eigenen Aktien können nach Wunsch des Vorstands über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kaufangebots erworben werden. Ferner ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der LANXESS AG ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30. August 2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 36.517.096 € zu erhöhen.
- Die Dienstverträge zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands der LANXESS AG enthalten Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen. Diese sind im Vergütungsbericht des Lageberichts ausführlich dargestellt. Daneben enthalten die Anleihebedingungen der im Geschäftsjahr 2005 von der LANXESS Finance B.V. begebenen Euro-Anleihe im Volumen von 500 Mio. € eine Change-of-Control-Klausel, die in Verbindung mit bestimmten Ratingbezogenen Ereignissen zu einem Rückgaberecht der Anleihegläubiger führen kann. Die Anleihe wurde von der LANXESS AG garantiert.
- Die Dienstverträge zwischen der Gesellschaft und den Mitgliedern des Vorstands der LANXESS AG enthalten Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots gelten. Diese sind ebenfalls im Vergütungsbericht des Lageberichts ausführlich dargestellt.
